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14.4.2008 Der America’s-Cup-Titelverteidiger wechselt die Gerichtsbarkeit, um einen kompetitiven Match im 2009 sicherzustellen Die Société Nautique de Genève (SNG)hat heute angekündigt, dass sie plant, eine sofortige Berufung beim New Yorker Berufungsgericht einzulegen, um den aktuellen Rechtsstreit zu beschleunigen und den America’s Cup im Rahmen eines kompetitiven Rennens wieder aufs Wasser zurückzubringen. Die Unnachgiebigkeit, welche der Golden Gate Yacht Club (GGYC) seit dem Tag demonstriert, an dem er die Rechtsklage angestrengt hat, hat die SNG gezwungen, den Fall an die nächst höhere Instanz im New Yorker Rechtssystem weiterzuziehen. In einem Versuch, im aktuellen Klima der Unsicherheit eine rasche Lösung zu erzielen, wird ein beschleunigtes Verfahren beantragt zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung – dies, um die Umsetzung von Richter Cahn’s früherem Beschluss aufzuschieben, bis der Entscheid des Berufungsgerichtes vorliegt. Wenn der Antrag auf Aussetzung und der beschleunigte
Berufungsprozess gewährt werden, könnte das Berufungsgericht gemäss
üblicher juristischer Praxis einen Beschluss vor Ende der Juni-Periode
erlassen. Damit wären die Bedingungen für einen Wettbewerb gemäss den
Bestimmungen der Deed of Gift gegeben, der etwa zehn Monate später
ausgetragen würde.
Lucien Masmejan, führender Rechtsberater der SNG, erklärt: „Unser
einziges Ziel ist es, in einem kompetitiven America’s-Cup-Match zu
segeln. Wir haben unseren Wunsch nach einem Kampf auf dem Wasser
irgendwann nach Mai 2009 klar kommuniziert, aber sie ziehen ihre
destruktive Strategie weiter, die bereits alle anderen Herausforderer
eliminiert hat. Der GGYC weigert sich zudem, die erforderlichen
Informationen über ihr Boot zur Verfügung zu stellen. Um 2009 einen
Wettkampf zu ermöglichen, der dem America’s Cup würdig ist, haben wir
wegen GGYCs störrischer Taktik keine andere Wahl, als in Berufung zu
gehen, um unser Ziel zu erreichen.“
„Wir sind der Ansicht, dass der „Mercury Bay“-Präzedenzfall aus
den Achtzigerjahren den Inhalt unserer Berufung unterstützt und sind
zuversichtlich, dass das Berufungsgericht die Angelegenheit zügig
bereinigen wird.“
Alinghi 14.4.2008 |
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