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12.05.2008 Richter Cahn urteilt zugunsten von Alinghi für einen America’s-Cup-Match 2009 Richter Cahn vom NewYork Supreme Court hat heute zugunsten der Société Nautique de Genève (SNG) – vertreten durch Alinghi, den Titelverteidiger des America's Cup – entschieden. Er hat angeordnet, dass der „Deed of Gift“-Match, den der Golden Gate Yacht Club (GGYC) erzwungen hat, 2009 ausgetragen wird.
Lucien Masmejan, der Chef-Rechtsberater der SNG, kommentiert wie
folgt: „Wir sind zufrieden, dass Richter Cahn diese Weisung verfügt und
mit seiner Entscheidung anerkannt hat, dass der America's Cup aufgrund
der Aktionen des GGYC vor Gericht kam und dass es ungerecht wäre, der
SNG die zehnmonatige Ankündigungsperiode zu verwehren, die in der Deed
of Gift festgeschrieben ist.
Diese zehnmonatige Ankündigungsperiode sollte dann beginnen, wenn
eine endgültige Entscheidung bezüglich der Rechtmässigkeit der
Herausforderung des GGYC besteht, und soll das Zeitfenster voll
berücksichtigen, das in der Deed of Gift für die nördliche Hemisphäre
festgelegt ist. Dies bedeutet, dass der Match nicht vor Mai 2009
stattfinden kann.
"Mehrere Fragen bleiben ungelöst. Zum Beispiel ist das Zertifikat des GGYC entscheidend, da es unklar und widersprüchlich ist. Da sich der GGYC weigert, uns die Informationen zu liefern, die in der Deed of Gift verlangt werden, müssen wir den Rechtsweg weiter beschreiten, den der GGYC initiierte, als er den America's Cup vor Gericht brachte." Alinghi 12.5.2008
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