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29.07.2008 Die Société Nautique de Genève gewinnt RekursverfahrenDer New York Supreme Court setzt den Club Náutico Español de Vela wieder als Challenger of Record ein… New York (US) - (29-07-2008) Die
Berufungskammer des New York Supreme Court hat heute zugunsten der
Société Nautique de Genève (SNG) entschieden und den Club Náutico
Español de Vela (CNEV) als rechtmässigen Challenger of Record für den
33. America’s Cup bestimmt und somit dem Golden Gate Yacht Club (GGYC)
diesen Status weggenommen.
Ernesto Bertarelli, der Präsident von Alinghi kommentierte dieses
Verdikt folgendermassen: “Wir sind hoch erfreut über dieses Resultat
und können nun mit unserer Vision von einem Anlass mit vielen
Challengern weiterarbeiten. Der Entscheid des Gerichts erklärt unsere
Vorgehensweise für korrekt und erlaubt es uns, den America’s Cup wieder
aufs Wasser zu bringen.“
Lucien Masmejan, der Chef-Rechtsberater der SNG, äussert sich wie folgt: „Nach einem Jahr voller Streitigkeiten durch den Golden Gate Yacht Club sind wir hocherfreut, dass die Berufungskammer befand, ihre Vorwürfe gegenüber der Art, wie die SNG den 33. America’s Cup führt, seien unbegründet. Die gerichtlichen Eingaben des GGYC haben während des letzten Jahres zu einem grossen Verlust an Zeit, Aufwand und Ressourcen geführt und wir hoffen, dass sie nun den Entscheid nicht weiterziehen. Wir müssen nun evaluieren, ob Anpassungen nötig sind, aufgrund der Zeit, die durch ihre unberechtigten gerichtliche Eingaben verloren wurde.“ Im Urteil der Berufungskammer steht: „…das Urteil des Supreme
Court vom New York County (Herman Cahn J.), das am 18. März 208 und 13.
Mai 2008 eingereicht wurde und unter anderem die Herausforderung des
CNEV für ungültig erklärte und den GGYC nach den Regeln der Deed of
Gift zum Challenger of Record machte, soll nach dem Gesetz
kostenpflichtig umgestossen werden, der CNEV wird zum Challenger of
Record ernannt und, gemäss der Deed of Gift, soll der Defender
mindestens eine zehnmonatige schriftliche Ankündigungszeit erhalten, um
sich auf die Herausforderung vorzubereiten, die zehnmonatige
Ankündigungszeit soll nicht beginnen, bis eine Kopie dieses Urteils
vorliegt.“
Quelle Alinghi 29.7.2008 |
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