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10.08.2009 Statement der Société Nautique de Genève zur Custom's-House-Registry-Anhörung des Challengers

Statement der Société Nautique de Genève (SNG) zur heutigen Anhörung betreffend des Timings der Verfügbarkeit des Custom's House Registry des Golden Gate Yacht Clubs (GGYC) für ihre herausfordernde Yacht im 33. America's Cup:

„Wir sind froh, dass die Rechtsberater des GGYC heute nach einer fast zweijährigen Verzögerung vor Gericht bekannt gaben, dass das Boot, das BMW Oracle seit fast einem Jahr gesegelt hat, USA heisst und die Yacht ist, die sie im 33. America's Cup segeln werden. USA muss den Dimensionen entsprechen, die der GGYC in seinem Custom's House Registry angibt. Der Richter entschied zwar noch nicht darüber, wann der GGYC seine Custom's House Registry veröffentlichen muss, aber wir sind zuversichtlich, dass das Gericht die Deed of Gift respektieren wird. Wir sind froh, dass wir etwas mehr Gewissheit darüber haben, welches Boot der GGYC segeln wird, und wir freuen uns auf den 33. America's Cup im Februar 2010 in Ras al-Khaimah.“, sagte Lucien Masmejan, führender Rechtsberater der SNG. „Wir haben dem Gericht gesagt, dass es unser Ziel ist, ein spannendes Rennen auf dem Wasser zu haben. Und wir werden dem Challenger gerne bei allfälligen Fragen zu den Vermessungsbestimmungen zur Seite stehen, so dass wir und der GGYC sicher sein können, dass USA den Dimensionen im Certificate of Challenge entspricht. Wir wollen, dass der America's Cup aus den Gerichtssälen wieder aufs Wasser zurückkehrt“, fügte er hinzu.

Hinweis an die Medien: die Custom's House Registry wird heute üblicherweise auch als Certificate of Documentation bezeichnet.

Alinghi 10.8.2009

 

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