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20.11.2008 10-Punkte-Plan für einen fairen 33. America’s Cup,  der einen echten Wettbewerb garantiert.

Im Folgenden wird ein Zehn-Punkte-Plan formuliert, der einfache Änderungen am vorgeschlagenen Protokoll für den 33. America’s Cup aufzeigt. Er trägt den Bedenken vieler Herausforderer Rechnung, die ein faires Reglement für den AC 33 sicherstellen möchten. Mit Ausnahme von Punkt 10 basiert der Plan auf Forderungen, auf die wir uns mit den Herausforderern im Dezember vergangenen Jahres verständigt haben und berücksichtigt weitere Zugeständnisse, die wir seither gemacht haben. Die Zustimmung aller Herausforderer zu diesen zehn Punkten könnte die Durchführung des AC33 bereits im Jahr 2010 ermöglichen.

1. Ist das Reglement (Applicable Rules) finalisiert, dann sind weitere Änderungen der Regeln zum 33. America’s Cup nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Titelverteidiger und Challenger of Record (COR) vorzunehmen (unter Beachtung von Punkt 2).

2. Alle Entscheidungen des Challenger of Records, einschließlich der Zustimmung zu ACC Vorschriften sowie den Event- und Wettbewerbs-Regularien, sind per Mehrheitsbeschluss aller Herausforderer in einer Challenger Commission zu fassen (eine Stimme pro Team, der COR hat ebenfalls eine Stimme). Eine Ausnahme sind Änderungen am bereits verabschiedeten Protokoll sowie am bereits verabschiedeten Event- oder Wettbewerbs-Reglement: In diesen Fällen ist eine einstimmige Entscheidung erforderlich.

3. Das derzeitige Schiedsgericht (Arbitration Panel) ist aufzulösen und mit fünf Mitgliedern neu zu besetzen: Die SNG und die Challenger Commission berufen jeweils zwei Mitglieder, diese vier Offiziellen einigen sich dann auf das fünfte Mitglied.

4. Der Titelverteidiger hat das Recht, an den folgenden Runden der Challenger Selection Series teilzunehmen: Round Robins, Sail-Off und Secondary Series. Er darf jedoch nicht im Halbfinale oder im Finale antreten. Larry Ellison hat in seinem Brief vom 17. Oktober 2007 an Ernesto Bertarelli zu dieser Thematik mehrere Optionen angeboten, zu denen BOR nach wie vor steht.

5. Der “Fair Competition”-Passus (2.3 im Protokoll) ist auszuweiten auf die Offiziellen, die Sailing Jury und das Schiedsgericht.

6. Der Titelverteidiger und der Challenger of Record benennen gemeinsam einen Regattadirektor, der sicherzustellen hat, dass faire Wettfahrten im Einklang mit dem Protokoll abgehalten werden. Der Regattadirektor hat dieselben Befugnisse wie beim 32. America’s Cup (er oder sie ernennt/leitet das Race Committee, ernennt das Measurement Committee, die Schiedsrichter und bei Bedarf weitere Offizielle, erarbeitet und veröffentlicht das Notice of Race sowie die Sailing Instructions).

7. Teilnehmer am 32. America’s Cup sind auch zum 33. America’s Cup zuzulassen und danach nicht vom Wettbewerb auszuschließen – solange sie sich an das Reglement halten. Über einen Ausschluss hat einzig und allein das Schiedsgericht zu befinden.

8. Der AC33 findet in Valencia statt. Teams, die am AC32 teilgenommen haben, dürfen ihre Team Base beibehalten, wenn sie es wünschen. Überdies sind das Format und

der Zeitplan von ACM frühzeitig vorzulegen, sie dürfen ohne Konsultierung der betroffenen Teilnehmer nicht verändert werden.

9. Jedem Herausforderer und dem Titelverteidiger kann vorgeschrieben werden, jeweils nur ein neues Boot zu bauen. Als Konsequenz dieser Vorschrift und angesichts der Erlaubnis für den Titelverteidiger, an der Challenger Selection Series teilzunehmen, darf es keine Defender Selection Series geben.

10. Dem Titelverteidiger oder ACM sind Restriktionen oder jede Form der Kontrolle in Bezug auf die Sponsoren der Teilnehmer untersagt – mit Ausnahme der etablierten Restriktionen, wie z.B. der Ausschluss von Tabakunternehmen. Zudem darf ACM keine bestehenden Sponsoren infrage stellen. Sollte ACM einen Event-Sponsor akquirieren, der mit einem wichtigen Sponsor eines Teams konkurriert, darf diesem Team keinerlei Verpflichtung auferlegt werden, das Logo des ACM Sponsoren auf seiner Yacht, Base und Teambekleidung zu führen oder in anderer Weise einen solchen Event Sponsor zu bewerben oder sich mit ihm in Verbindung bringen zu lassen.

GGYC 20.11.2008

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