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28.12.2009 Stellungnahme Tom Ehman, Sprecher des Golden Gate Yacht Club

Der Golden Gate Yacht Club und BMW ORACLE Racing möchten sich so bald wie möglich mit der Société Nautique de Genève treffen, um die offen Fragen zur Zulässigkeit der Yacht zu klären, mit der Alinghi den 33. America’s Cup bestreiten möchte.

An erster Stelle steht dabei die „Nationalitäten-Vorschrift“ in der America’s Cup Deed of Gift, jenem Dokument zum grundlegenden Reglement, welches vorschreibt, dass die Yachten des Challenger of Record und des Cup-Verteidigers in dem Land gebaut werden müssen, in dem der jeweilige Yachtclub beheimatet ist („CIC“-Vorschrift).

In der vergangenen Woche teilte der GGYC der SNG seine Zweifel an den offensichtlich unvorschriftsmäßigen Segeln der Alinghi-Yacht mit, die in den USA gefertigt wurden. Am gestrigen Sonntag antwortete die SNG und stimmt einem Treffen zu, um die Angelegenheit zu besprechen.

„Nachdem das Match in nur sechs Wochen in Valencia beginnen soll, liegt uns sehr daran, dass diese ernste Angelegenheit aus dem Weg geräumt ist, bevor die Rennen beginnen”, sagt GGYC-Sprecher Tom Ehman.

Das 33. America’s Cup Match beginnt am 8. Februar 2010 im spanischen Valencia.

„Wir sind uns sicher, dass die Segelwelt es nicht verzeihen würde, wenn die beiden Teams dies nicht lösen würden, zumal der GGYC die SNG bereits im Juli 2008 auf die CIC-Vorschrift hingewiesen hatte“, sagt Ehman. „So gut wie jeder Segler auf der Welt weiß, dass die nur North Sails diese Segel herstellen kann, und dies ausschließlich in seiner Fabrik in Minden (USA) tut. Nirgendwo sonst auf der Welt können diese Segel gefertigt werden. Und Nevada liegt nicht in der Schweiz.“

Der GGYC ist darauf eingestellt, der SNG beim Treffen ausreichend Zeit einzuräumen, Segel in der Schweiz herstellen zu lassen und weitere damit verbundene Arbeiten zu erledigen.

„Die Segel sind nicht das einzige CIC-Problem von Alinghi, lediglich das offensichtlichste”, sagt Ehman.

Sollte keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden, wird der GGYC die CIC-Angelegenheit an die International Jury übergeben.

„Niemand will, dass das Fragezeichen hinter Alinghi zu einem Fragezeichen hinter dem Ergebnis des Matchs wird. Daher muss die Angelegenheit jetzt geklärt werden, nicht nach dem Match“, sagt Ehman.”


Fragen und Antworten (aus Sicht von BMW-Oracle)

 

Was verlangt die Deed of Gift von den Yachten des Challengers und des Defenders?

„…ein Yacht, die nur von Segeln angetrieben wird und in dem Land gebaut wurde, aus dem der Yachtclub des Challengers stammt gegen eine, die in dem Land gebaut wurde, aus dem der Yachtclub des Verteidigers stammt.“

Was schließt „Yacht“ ein?

Zu einer Yacht gehören stets Rumpf, Anhänge, Rigg und Segel.

Was bedeutet dies?

Genau das, was es aussagt. Es dürfen keine Teile verwendet werden, die in der Schweiz gebaut und in Italien oder Ras Al Khaimah an die Alinghi 5 montiert werden. Ebensowenig sind Segel erlaubt, die in den USA gefertigt, in der Schweiz leicht verändert und dann „Swiss-made“ betitelt werden.

Geht es nur um die Segel?

Leider nicht. Die Segel aus Nevada sind der offensichtlichste Verstoß. Dennoch wird Alinghi darlegen müssen, wo andere wichtige Komponenten hergestellt und/oder an die Yacht angebracht wurden.

Ist Alinghi-Skipper Brad Butterworth der Meinung, die Jury sollte derartige Probleme vor dem Match ausräumen?

Ja. Erst vor Kurzem waren sich Russell Coutts, CEO von BMW ORACLE Racing, und Brad Butterworth beim World Yacht Racing Forum einig, dass das Ergebnis des Matches nicht mehr vor Gericht verhandelt werden soll. Coutts sagte: „Jetzt muss die Jury eingesetzt werden und fortan alle offenen Fragen entscheiden, die es eventuell noch geben kann.“ Butterworth wurde gefragt, ob dies sinnvoll sei und antwortete: „Ja, das ist es.“

Warum bringt der GGYC die Angelegenheit jetzt zur Sprache?

Wir möchten, dass alle offenen Fragen vor Beginn des 33. America’s Cup geklärt sind. Auf die Einhaltung der CIC-Vorschrift in der Deed of Gift hat der GGYC erstmals im Juli 2008 bestanden. Es ist weitaus sinnvoller, jetzt alle Probleme zu klären, um Proteste oder Klagen während oder nach dem Match ebenso zu vermeiden, wie eine Verzögerung des 34. America’s Cup. Der GGYC hat mehr als ein Jahr warten müssen, ehe es die SNG der ISAF erlaubte, eine International Jury einzusetzen. Dieses Fünf-Personen-Gremium wurde vor drei Wochen benannt, aber die SNG zögert immer noch die Formalitäten hinaus, ohne die die Jury nicht zusammentreten kann.

Die SNG wirft dem GGYC vor, nur prozessieren zu wollen?

Das Gegenteil ist richtig: Der GGYC versucht, einen Prozess zu vermeiden, indem diese Angelegenheit geklärt wird, bevor die Rennen beginnen. Die CIC-Vorschrift ist eine der wichtigsten in der Deed of Gift, und der GGYC wird nicht zulassen, dass die SNG die Regeln rücksichtslos missachtet. Die SNG muss dies einsehen, insbesondere da das Gericht in New York in 13 oder 14 Entscheidungen festgestellt hat, dass die Regelinterpretationen des Schweizer Cup-Verteidigers falsch waren.

BMW-Oracle 28.12.2009


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