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18.3.2008 Urteil bestätigt die America’s Cup Herausforderung des GGYC

Valencia, Spanien, 18. März 2008: Richter Herman Cahn vom Obersten Gerichtshof des Staates New York verkündete heute ein Urteil, in dem die Gültigkeit der Herausforderung des Golden Gate Yacht Club für den 33. America’s Cup bestätigt wird. Cahn wies damit einen späten Einspruch des Titelverteidigers ab, die frühere Entscheidung zugunsten des GGYC neu zu verhandeln.

“Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung. Das Gericht hat festgestellt, dass unsere Herausforderung im vollen Umfang den Anforderungen des Deed of Gift entspricht, und wir bereiten uns nun auf die nächste Regatta vor“, sagte Tom Ehman, der Sprecher des Clubs.

In dem heutigen Urteil bestätigt das Gericht seine Entscheidung vom 27. November 2007, wonach der GGYC der gültige Herausforderer um den Cup ist.

Der Titelverteidiger, die Societe Nautique de Geneve (SNG), hatte den Antrag gestellt, diese Entscheidung neu zu verhandeln und sich dabei auf eine neue Behauptung gestützt, wonach die Herausforderung des US-amerikanischen Clubs nicht den Anforderungen das Deed of Gift entspreche. Dies hat das Gericht nun zurückgewiesen.

Es kommt nun zu einem Deed-of-Gift-Match, denn der Titelverteidiger hat deutlich gemacht, dass er auf die vom GGYC vor und nach der Entscheidung des Gerichts im November unterbreiteten Angebote für eine konventionelle Regatta mit einem im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Reglement und mit allen Teams nicht eingehen will.

GGYC 18.3.2008

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