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15.4.2008 Gericht stimmt beschleunigter Berufung zu und lehnt Alinghis Antrag ab, das Verfahren auszusetzen

Valencia, Spanien, 15. April 2008: Der Golden Gate Yacht Club (GGYC) zeigte sich sehr zufrieden mit der Entscheidung der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs des Staates New York State, der beide Parteien zustimmten: Die gestern eingelegte Berufung der Société Nautique de Genève (SNG)/Alinghi wird als beschleunigtes Verfahren verhandelt. Der GGYC begrüßt überdies die Ablehnung des Antrages des Titelverteidigers, die Entscheidung von Richter Cahn vom 17. März, in der GGYC als rechtmäßiger Challenger of Record bestätigt wurde, vorläufig auszusetzen.

“Dies ist ein gutes Ergebnis, das es erlaubt, das Match voranzubringen und zu einem konventionellen Cup zu kommen”, sagte Tom Ehman, der Sprecher des Clubs.

Bei einer Anhörung in New York City setzte das Gericht beiden Parteien Fristen für das schriftliche Verfahren, die Berufung wird im Juni 2008 verhandelt. Zudem wurden Fristen für den Fall gesetzt, dass die SNG/Alinghi an dem Antrag festhält, vor dem fünfköpfigen Richtergremium darüber zu verhandeln, die Entscheidung von Richter Cahn auszusetzen.

Diese juristische Auseinandersetzung wird die Fortschritte zum nächsten America’ Cup nicht aufhalten. Jeden Tag wird mit einer Anordnung von Richter Herman Cahn über den Termin des Matches gerechnet, der GGYC geht davon aus, dass dies der Oktober 2008 sein wird.

“Dieser Titelverteidiger weigert sich irgendein Rennen zu segeln, das nicht vollständig nach seinen Bedingungen stattfindet. Heute hat er erfolglos eine weitere Verzögerungstaktik versucht. Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht gesagt hat: ‚So nicht’”, sagte Ehman.

Im Dezember 2007 hatte Alinghi Multihull-Experten angeheuert, und Ernesto Bertarelli sagte, man bereite “sich mit 200% auf ein Match im Jahr 2008 vor.” Doch nun - aus welchen Gründen auch immer - möchte Alinghi vor Gericht eine weitere Verzögerung erreichen.

“Bisher hat der Titelverteidiger seine Argumente zwei Mal vor Gericht gebracht und beide Male verloren. Wir sind weiterhin überzeugt, dass diese fortgesetzten Blockade-Versuche ebenfalls zurückgewiesen werden und die Gerichte an einem Rennen innerhalb der im Deed of Gift festgeschriebenen Zehn-Monats-Frist festhalten“, sagte Ehman.

Dass ein schnelles Berufungsverfahren angekündigt ist, sei ganz im Sinne des GGYC, so Ehman.

Die Teamführung von Alinghi und ihre Anwälte hatten bisher wiederholt öffentlich versichert, sie würden nicht in Berufung gehen.

GGYC 15.04.2008


 

Hintergrundinformationen anlässlich Alinghis Entscheidung, in Berufung zu gehen

Warum geht der Titelverteidiger in Berufung?

Lucien Masmejan, der leitende Rechtsbeistand der Société Nautique de Genève (SNG) sagte, die SNG habe Berufung eingelegt, um die “rechtlichen Vorgänge zu beschleunigen“. Er beklagt, dass es immer noch keine Klarheit über en Terminplan gebe. Er behauptet zudem, dass die Herausforderung des Golden Gate Yacht Club (GGYC) uneindeutig sei und dass der GGYC nun, entgegen den Bestimmungen des Deed of Gift, wesentliche technische Informationen aus taktischen Gründen zurückhalte.

Aus unserer Sicht weigert sich der Titelverteidiger schlicht und ergreifend, an irgendeinem Rennen teilnehmen, das nicht ausschließlich nach seinen Bedingungen stattfindet. Diese Forderungen sind lediglich dazu da, die Blockade aufrechtzuerhalten. Wir rechnen jeden Tag damit, dass Richter Cahn sein Urteil zum Termin des nächsten Events bekannt geben wird. Wenn es wirklich um Klarheit und Fortschritt ginge, wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, diese Gerichts-Entscheidung abzuwarten. Wir freuen uns darauf, das Urteil von Richter Cahn zu erfahren, denn es wird den Event voranbringen. Wir sind außerdem sehr zufrieden, dass die Berufungskammer den Antrag der SNG/Alinghi, Richter Cahns Order vorläufig auszusetzen, die den GGYC zum rechtmäßigen Herausforderer erklärt, abgelehnt hat.

Die Forderung des Titelverteidiger, er brauche jetzt mehr “wesentliche Informationen” ist schlichtweg falsch und auch albern. Mit der gleichen Argumentation hatte die SNG/Alinghi erfolglos versucht, den Fall neu verhandeln zu lassen. Die Argumente wurden vor Gericht abgewiesen und unser Standpunkt bestätigt, wonach alle laut Deed of Gift nötigen Informationen vorliegen.

Die Entscheidung, nun Berufung einzulegen, steht überdies in absolutem Gegensatz zu früheren und von der Teamführung von Alinghi und ihren Anwälten wiederholt gegenüber der Segelsportgemeinde geäußerten Beteuerungen, man werde keinesfalls in Berufung gehen.

Was ist zu der Behauptung von Alinghi zu sagen, das Team sei nicht vorbereitet auf ein Match im Jahr 2008 und es wäre unfair zu verlangen, zu diesem Zeitpunkt zu segeln?

Die Regeln für alle Teilnehmer sind eindeutig. Beide Teams hatten den gleichen Zeitraum, um sich vorzubereiten. Zunächst hat Alinghi fälschlicherweise behauptet, es habe eine „Abmachung“ für einen Event im Jahr 2009 bestanden. Diese Behauptung konnten sie vor Gericht nicht aufrechterhalten und haben sie seither nicht mehr verwendet. Im September vergangenen Jahres sagte Ernesto Bertarelli, Alinghi würde sich zu “200 Prozent” auf ein Match im Jahr 2008 einrichten.

In jedem America’s Cup ist die Entscheidung, wann mit dem Bau des Bootes begonnen wird, eine wichtige strategische Frage. Wie Alinghi diese Frage zu beantworten beschlossen hat, ist alleine ihre Entscheidung.

Dessen ungeachtet sind die Vorschriften im Deed of Gift eindeutig, und beide Teams hatten exakt die gleichen Begleitumstände und einen identischen Zeitrahmen zur Vorbereitung. Wir legen die Priorität darauf, weiterhin Fortschritte zu machen.

Bedeutet die Berufung, dass wir genau wieder dort stehen, wo wir es zu Beginn des Prozesses taten?

Nein. Wir sind zuversichtlich, dass die bisherigen Entscheidungen des Gerichts bestätigt werden. Alinghi hatte bereits zwei Mal die Gelegenheit, seine Sichtweise vorzubringen - und ist mit dieser zwei Mal vor Gericht gescheitert. Wir glauben, dass das Gericht sie dazu verpflichten wird, den Cup nach den Vorschriften des Deed of Gift zu verteidigen.

Wie lange wird der Berufungsprozess dauern?

Eine Verhandlung im Juni wurde angesetzt. Wir würden vermuten, dass eine Entscheidung danach nicht lange auf sich warten lässt. Aber der wichtige Aspekt ist, dass die Zeitplanung für das Match durch das Berufungsverfahren nicht beeinträchtigt wird.

Gehen Sie immer noch von einem Match im Oktober 2008 aus?

Ja. Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Position überzeugt - und davon, dass die Gerichte unseren Standpunkt bestätigen werden.

GGYC 15.4.2008

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